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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER MUTINA HANDELSGESELLSCHAFT MBH
ACHTUNG!!!

Beim Restpostenabverkauf gelten besondere Geschäftsbedingungen:


-Alle Preise sind Abholpreise.
-Kauf nur gegen Barzahlung; keine Kreditkarten oder
Bankomat.
-Die gekaufte Ware ist vor der Abholung bzw. Lieferung
auszubezahlen.
-Die gekaufte Ware ist innerhalb von 3-Tagen
abzuholen bzw. zu liefern.
(Lagerung nur gegen Gebühr möglich, Infos beim Verkäufer)
-Wir verkaufen Ware in dem Zustand, wie sie
ausgestellt ist, das heisst: Mängel wie Risse,
Druckstellen, Kratzer usw. können vorkommen,
Es ist zu beachten, dass unsere Ware grösstenteils
Handarbeit ist.
-Kein Umtausch und keine Rücknahme.
-Eventuelle Reparaturen nach Absprachen mit dem
Verkäufer nur gegen Entgelt möglich.


Wir bitten sie darum, die Ware vor dem Kauf zu kontrollieren.

Danke für Ihr Verständnis.

September 2009

1. Allgemeines (Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand)

1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Vertragsabschlüsse,
insbesondere den Verkauf und die Lieferung von Waren, sowie die Abgabe von
rechtsgeschäftlichen Erklärungen der MUTINA Handelsgesellschaft mbH
("Verkäufer").


1.2. AGB des Käufers sind zur Gänze unwirksam, es sei denn, der Verkäufer bestätigt
schriftlich einzelne, genau zitierte Bedingungen des Käufers. Führt der Verkäufer die
Bestellung (auch nur teilweise) aus, so gelten ausschließlich die AGB des
Verkäufers, auch wenn der Käufer im Geschäftspapier auf seine AGB verweist. Mit
der Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden und an sie
gebunden. Die AGB gelten auch ohne besonderen Hinweis für die gesamte weiter
Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer, insbesondere für alle
zukünftigen Lieferungen und Aufträge, Reparaturaufträge und den Kauf von
Ersatzteilen, und zwar auch dann, wenn diese nicht mit der gekauften Ware in
Zusammenhang stehen.

1.3. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt
durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande oder dadurch, dass
der Verkäufer der Bestellung des Käufers tatsächlich entspricht. Bedingung für den
Vertragsabschuss ist, dass der Kunde eine Anzahlung in der Höhe von mindestens
20 % des Kaufpreises entrichtet, sofern nicht ausdrücklich eine höhere Anzahlung
vereinbart wurde. Hingewiesen wird auf Punkt 3.1, wonach der Verkäufer berechtigt
ist, die Lieferung zurückzubehalten, solange der Käufer den Kaufpreis nicht
vollständig bar entrichtet bzw. überwiesen hat.

1.4. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist für beide Teile der
Geschäftssitz des Verkäufers, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an
einem anderen Ort erfolgt. Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird
ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart; dies
gilt auch für alle Streitigkeiten aus späteren Werkverträgen mit dem Verkäufer (z.B.
Reparaturen) hinsichtlich des Kaufgegenstandes; der Verkäufer kann seine
Ansprüche wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend
machen. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

2. Preise

2.1. Allfällige Nebenkosten des Vertrages, wie Kreditspesen und –zinsen, Kosten einer
allfälligen Sicherstellung, Gebühren, Zinsen, Wechselspesen, Gerichts- und
Anwaltskosten sowie außergerichtliche Mahnkosten sind vom Käufer zu tragen.
2.2. In Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc angegebenen Preise
sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich angegeben ist, stets unverbindlich
und freibleibend. Dies gilt auch für Nachbestellungen.

3. Lieferung

3.1. Zusagen des Verkäufers über die Lieferzeit (Lieferfrist) - insbesondere bei
Auslandslieferungen (aus Indonesien, Indien, Türkei, etc) - sind stets unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wurde eine
Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit der Erhalt der schriftlichen Annahme des
Verkäufers zu laufen. Die bloße Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins
macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft. Überhaupt liegt ein Lieferverzug erst
dann von, wenn der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist
(von mindestens 3 Wochen) gesetzt hat. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der
Käufer berechtigt, schriftlich zurück zu treten. Der Verkäufer kann die Lieferung
zurückbehalten, solange der Käufer mit einer fälligen (Teil-) Zahlung, sei es aus
diesem Vertrag oder anderen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen, in
Verzug ist, das heißt den Kaufpreis nicht vollständig bar entrichtet oder auf das
Konto des Verkäufers überweist (einlangend).

3.3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung des Vertrages werden ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes
oder krass-grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Ist der Käufer
Verbraucher, so ist die Haftung des Verkäufers auf die Fälle des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit beschränkt.

3.4. Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, wie insbesondere
"Höhere Gewalt", technische Übermittlungsfehler oder Löschen von Dateien,
Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die nicht beim Verkäufer
beschäftigt sind oder vom Verkäufer beauftragt wurden, insbesondere Frachtführer
und Spediteure, sowie vom Käufer nachträglich gewünschte Änderungen verlängern
die Lieferfrist entsprechend.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich
vereinbart ist, sofort netto und ohne Abzug entweder bar an der Kasse des
Verkäufers oder an eine mit schriftlicher Inkassovollmacht des Verkäufers
ausgestattete Person zahlbar. Zahlung durch Überweisung an ein vom Verkäufer
namhaft gemachtes Kreditinstitut erfolgt nur kraft ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung, wobei Überweisungen auf Gefahr des Käufers erfolgen und so
rechtzeitig zu veranlassen sind, dass dem Verkäufer die Gutschrift bei Fälligkeit der
Zahlung vorliegt. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher
Vereinbarung und zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen
gehen zu Lasten des Käufers.

4.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Österreichischen
Nationalbank, mindestens jedoch 12 % p. a. zu berechnen; die Geltendmachung
höherer Verzugszinsen bleibt vorbehalten, wenn der Verkäufer höher verzinsliche
Fremdmittel in Anspruch nimmt oder sonst aus dem Verzug ein höherer Schaden
entstanden ist.

4.4. Der Käufer kann seine Forderungen gegen die Forderungen des Verkäufers nicht
aufrechnen; ist der Käufer Verbraucher, so kann der Käufer nur in den in § 6 Abs 1
Z 8 KSchG genannten Fällen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen.

4.5. Ebenso ist ein Zurückbehaltungsrecht (auch Leistungsverweigerungsrecht) des
Käufers gegenüber Ansprüchen des Verkäufers welcher Art auch immer
ausgeschlossen, ausgenommen der Käufer ist Verbraucher und es handelt sich um
eine nach § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG ungültige Vereinbarung.

4.7. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen begehren, wobei sich der
Käufer verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu
ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der
Inkassoinstitute ergeben.

4.8. Ausdrücklich schriftlich eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der
vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.

4.10. Die Beanstandung von Rechnungen hat innerhalb dreier Tage nach deren Erhalt
schriftlich zu erfolgen, andernfalls die Rechnungen als vom Käufer genehmigt
gelten.

5. Gewährleistung

5.1 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Gartenmöbel, die aus Teakholz
bestehen, nur zur Benützung im Freien, und zwar bestimmungsgemäß nur für die
private Nutzung in Bereichen ohne öffentlichen Zugang wie Garten, Terrasse,
Balkon, etc, vorgesehen und nicht zur Lagerung in beheizten oder geschlossenen
Innenräumen geeignet sind, insbesondere um Verformungen und Risse, die die
sichere Benutzung und Funktionsfähigkeit der Ware beeinträchtigen, zu vermeiden.

5.2 Gartenmöbel, die aus Teakholz bestehen, sind grundsätzlich nur für die private
Nutzung in dem in Punkt 5.1 genannten Umfang geeignet, nicht jedoch für die
intensive Benützung durch eine größere Anzahl von Personen, insbesondere im
Rahmen eines gewerblichen Betriebs (z.B. Gastronomie- oder Hotelbetrieb), sofern es
sich nicht um Gartenmöbel der Warenklassen "Deluxe" oder "Exklusiv" handelt. Bei
Warenklassen "Deluxe" und "Exklusiv" garantiert Mutina HandelsGmbH 6-monatige
Gewährleistung.

5.3 Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Indoor- Möbel in den
ersten zwei Monaten nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmestellen (Heizungen,
etc) platziert werden dürfen, um stärkere Einrisse zu vermeiden. Der Käufer
verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung der Gewährleistung hinsichtlich
kleinerer Veränderungen, Risse, Schrumpfungen bzw. Verformungen (insbesondere
an der Stirnseite von Teakholzmöbel), die sich Gewöhnlicherweise mit der
Verwendung von Teakholzmöbel als tropische Holzart ergeben, insbesondere bei
Massivholz.

5.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung und
Verwendung der Ware, oder für den Fall, dass die Ware, insbesondere Teakholz-
Möbel über das maximale nach Ö-NORM EN 581 vorgeschriebene Ausmaß
beansprucht oder belastet werden. Unsachgemäß ist die Verwendung insbesondere,
wenn Stühle der Warenklasse "Deluxe" bzw. "Exklusive" mit einem Gesamtgewicht
von über 130 kg, oder sonstige Stühle mit einem Gesamtgewicht von über 100
Kilogramm belastet werden.

5.5 Der Verkäufer leistet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, es
sei denn, er garantiert dem Käufer ausdrücklich und schriftlich, bestimmte von ihm
bezeichnete Mängel an Teakholz-Möbeln besonderer Güte (Qualität "Deluxe" sowie
"Exklusiv") innerhalb bestimmter Fristen nach Übergabe zu beheben.

5.6. Der Käufer hat darüber hinaus keinen Gewährleistungsanspruch, wenn der von ihm
beigestellte Stoff oder die von ihm erteilte Anweisung ungeeignet war. Über die
sachgemäße Verwendung von "Teak Care" wurde der Käufer entsprechend den
Anweisungen auf der Homepage ( www.fantasteak.at ) ausdrücklich hingewiesen und
beraten. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere
andere Holzschutzmittel bzw. Teaköl als "Teak Care" für die Teakholzmöbel
ungeeignet sind und der Verkäufer keinerlei Haftung übernimmt, sofern der Käufer
die Teakholzmöbel anders als mit "Teak Care" behandelt.

5.7. Der Käufer hat die gelieferten Waren sofort nach Ablieferung mit der gemäß § 377 f
HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem
Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch Schadenersatzansprüche – auf
dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken; falls bei Übernahme
keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss
sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und
ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen 8 Tagen ab
Ablieferung schriftlich detailliert gerügt werden.
Hat der Käufer allfällige Mängel rechtzeitig gerügt, so hat er nur Anspruch auf
Nachbesserung bzw. Austausch innerhalb angemessener Frist, nicht aber auf
Preisminderung oder Wandlung; durch unbefugte Eingriffe an den
Verkaufgegenständen erlischt jedenfalls der Gewährleistungsanspruch.
Die Geltung von § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Käufer
Verbraucher, so findet Punkt 5.4. keine Anwendung.

5.8. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für Mängel an im Rahmen eines Abverkaufes
verkauften Waren, insbesondere für Mängel an als "Restposten", "Restbestände",
"Ausstellungsstücke", "Auslaufmodelle" oder auf ähnliche Weise bezeichneten
Waren sowie an solchen Waren, die beim Transport (teilweise) beschädigt wurden,
keine Gewährleistung besteht (§ 928 ABGB). Der Käufer wurde ausdrücklich auf mit
solchen Waren verbundene Mängel, insbesondere auf eine verkürzte
Verwendungsdauer, geringere Belastbarkeit bzw. Standfestigkeit oder mangelnde
Eignung der auf diese Weise gekennzeichneten Waren hingewiesen.

6. Schadenersatz

6.1. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind auf die Fälle des
Vorsatzes bzw. krass-grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ist der Käufer Verbraucher,
so ist die Haftung des Verkäufers für Sachschäden auf die Fälle des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Vertragliche Schutzwirkungen zugunsten
Dritter sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit handelt.

6.2. Die Preisgefahr geht mit Übergabe die Kaufgegenstandes an den Käufer oder
dessen Bevollmächtigen auf den Käufer über; bei Versand auf Kosten des Käufers
mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an die Transportperson, bei
Versandverzögerung durch vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände und bei
vereinbarter Selbstabholung durch den Käufer mit der Meldung der
Versandbereitschaft des Kaufgegenstandes.

6.3. Das Transportrisiko trifft stets den Käufer, auch wenn frachtfreie Zustellung mit
eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Transportschäden hat der
Käufer direkt gegenüber dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer) geltend zu
machen, insbesondere wenn er eine besondere Versandart in Auftrag gab (DHL,
Bahn-Express etc). Versichert wird das Transportrisiko nur auf Grund schriftlicher
Vereinbarung und nur zu Lasten des Käufers.

7. Rücksendungen

7.1. Der Käufer ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers und zu den von
diesem im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware
berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf
Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen; ist der Käufer Verbraucher, so trägt
ausnahmsweise der Verkäufer Gefahr und Kosten der Rückübersendung.

8. Versand

8.1. Sämtliche im Zusammenhang mit der Anlieferung anfallenden Kosten sind allein
vom Käufer zu tragen. Soweit eine Vorschreibung derartiger Kosten an den
Verkäufer erfolgt, werden diese an den Käufer weiterverrechnet. Der Versand der
Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Sonderbestellungen kann eine Anzahlung
verlangt werden.

9. Sonstiges

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser
Bedingungen geschlossene Verträge nicht. In diesem Fall gelten den unwirksamen
Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende
Bestimmungen als vereinbart.

9.2. Alle Vereinbarungen mit dem Käufer unterliegen österreichischem Recht, unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.

AGB Mutina HandelsGmbH / FantasTeak
Anschrift (Firmensitz): Mutina HandelsGmbH., Rosengasse 8,1010 Wien
ATU: 14311608, FN: 88561m