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| ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER MUTINA HANDELSGESELLSCHAFT MBH ACHTUNG!!! Beim Restpostenabverkauf gelten besondere Geschäftsbedingungen: -Alle Preise sind Abholpreise. -Kauf nur gegen Barzahlung; keine Kreditkarten oder Bankomat. -Die gekaufte Ware ist vor der Abholung bzw. Lieferung auszubezahlen. -Die gekaufte Ware ist innerhalb von 3-Tagen abzuholen bzw. zu liefern. (Lagerung nur gegen Gebühr möglich, Infos beim Verkäufer) -Wir verkaufen Ware in dem Zustand, wie sie ausgestellt ist, das heisst: Mängel wie Risse, Druckstellen, Kratzer usw. können vorkommen, Es ist zu beachten, dass unsere Ware grösstenteils Handarbeit ist. -Kein Umtausch und keine Rücknahme. -Eventuelle Reparaturen nach Absprachen mit dem Verkäufer nur gegen Entgelt möglich. Wir bitten sie darum, die Ware vor dem Kauf zu kontrollieren. Danke für Ihr Verständnis. September 2009 1. Allgemeines (Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand) 1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Vertragsabschlüsse, insbesondere den Verkauf und die Lieferung von Waren, sowie die Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der MUTINA Handelsgesellschaft mbH ("Verkäufer"). 1.2. AGB des Käufers sind zur Gänze unwirksam, es sei denn, der Verkäufer bestätigt schriftlich einzelne, genau zitierte Bedingungen des Käufers. Führt der Verkäufer die Bestellung (auch nur teilweise) aus, so gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers, auch wenn der Käufer im Geschäftspapier auf seine AGB verweist. Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die AGB gelten auch ohne besonderen Hinweis für die gesamte weiter Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer, insbesondere für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, Reparaturaufträge und den Kauf von Ersatzteilen, und zwar auch dann, wenn diese nicht mit der gekauften Ware in Zusammenhang stehen. 1.3. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande oder dadurch, dass der Verkäufer der Bestellung des Käufers tatsächlich entspricht. Bedingung für den Vertragsabschuss ist, dass der Kunde eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises entrichtet, sofern nicht ausdrücklich eine höhere Anzahlung vereinbart wurde. Hingewiesen wird auf Punkt 3.1, wonach der Verkäufer berechtigt ist, die Lieferung zurückzubehalten, solange der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bar entrichtet bzw. überwiesen hat. 1.4. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist für beide Teile der Geschäftssitz des Verkäufers, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart; dies gilt auch für alle Streitigkeiten aus späteren Werkverträgen mit dem Verkäufer (z.B. Reparaturen) hinsichtlich des Kaufgegenstandes; der Verkäufer kann seine Ansprüche wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend machen. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG. 2. Preise 2.1. Allfällige Nebenkosten des Vertrages, wie Kreditspesen und –zinsen, Kosten einer allfälligen Sicherstellung, Gebühren, Zinsen, Wechselspesen, Gerichts- und Anwaltskosten sowie außergerichtliche Mahnkosten sind vom Käufer zu tragen. 2.2. In Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc angegebenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich angegeben ist, stets unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für Nachbestellungen. 3. Lieferung 3.1. Zusagen des Verkäufers über die Lieferzeit (Lieferfrist) - insbesondere bei Auslandslieferungen (aus Indonesien, Indien, Türkei, etc) - sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit der Erhalt der schriftlichen Annahme des Verkäufers zu laufen. Die bloße Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft. Überhaupt liegt ein Lieferverzug erst dann von, wenn der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist (von mindestens 3 Wochen) gesetzt hat. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich zurück zu treten. Der Verkäufer kann die Lieferung zurückbehalten, solange der Käufer mit einer fälligen (Teil-) Zahlung, sei es aus diesem Vertrag oder anderen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen, in Verzug ist, das heißt den Kaufpreis nicht vollständig bar entrichtet oder auf das Konto des Verkäufers überweist (einlangend). 3.3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung des Vertrages werden ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder krass-grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Ist der Käufer Verbraucher, so ist die Haftung des Verkäufers auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. 3.4. Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, wie insbesondere "Höhere Gewalt", technische Übermittlungsfehler oder Löschen von Dateien, Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die nicht beim Verkäufer beschäftigt sind oder vom Verkäufer beauftragt wurden, insbesondere Frachtführer und Spediteure, sowie vom Käufer nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die Lieferfrist entsprechend. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, sofort netto und ohne Abzug entweder bar an der Kasse des Verkäufers oder an eine mit schriftlicher Inkassovollmacht des Verkäufers ausgestattete Person zahlbar. Zahlung durch Überweisung an ein vom Verkäufer namhaft gemachtes Kreditinstitut erfolgt nur kraft ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, wobei Überweisungen auf Gefahr des Käufers erfolgen und so rechtzeitig zu veranlassen sind, dass dem Verkäufer die Gutschrift bei Fälligkeit der Zahlung vorliegt. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. 4.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12 % p. a. zu berechnen; die Geltendmachung höherer Verzugszinsen bleibt vorbehalten, wenn der Verkäufer höher verzinsliche Fremdmittel in Anspruch nimmt oder sonst aus dem Verzug ein höherer Schaden entstanden ist. 4.4. Der Käufer kann seine Forderungen gegen die Forderungen des Verkäufers nicht aufrechnen; ist der Käufer Verbraucher, so kann der Käufer nur in den in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Fällen gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen. 4.5. Ebenso ist ein Zurückbehaltungsrecht (auch Leistungsverweigerungsrecht) des Käufers gegenüber Ansprüchen des Verkäufers welcher Art auch immer ausgeschlossen, ausgenommen der Käufer ist Verbraucher und es handelt sich um eine nach § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG ungültige Vereinbarung. 4.7. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen begehren, wobei sich der Käufer verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. 4.8. Ausdrücklich schriftlich eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. 4.10. Die Beanstandung von Rechnungen hat innerhalb dreier Tage nach deren Erhalt schriftlich zu erfolgen, andernfalls die Rechnungen als vom Käufer genehmigt gelten. 5. Gewährleistung 5.1 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Gartenmöbel, die aus Teakholz bestehen, nur zur Benützung im Freien, und zwar bestimmungsgemäß nur für die private Nutzung in Bereichen ohne öffentlichen Zugang wie Garten, Terrasse, Balkon, etc, vorgesehen und nicht zur Lagerung in beheizten oder geschlossenen Innenräumen geeignet sind, insbesondere um Verformungen und Risse, die die sichere Benutzung und Funktionsfähigkeit der Ware beeinträchtigen, zu vermeiden. 5.2 Gartenmöbel, die aus Teakholz bestehen, sind grundsätzlich nur für die private Nutzung in dem in Punkt 5.1 genannten Umfang geeignet, nicht jedoch für die intensive Benützung durch eine größere Anzahl von Personen, insbesondere im Rahmen eines gewerblichen Betriebs (z.B. Gastronomie- oder Hotelbetrieb), sofern es sich nicht um Gartenmöbel der Warenklassen "Deluxe" oder "Exklusiv" handelt. Bei Warenklassen "Deluxe" und "Exklusiv" garantiert Mutina HandelsGmbH 6-monatige Gewährleistung. 5.3 Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Indoor- Möbel in den ersten zwei Monaten nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmestellen (Heizungen, etc) platziert werden dürfen, um stärkere Einrisse zu vermeiden. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung der Gewährleistung hinsichtlich kleinerer Veränderungen, Risse, Schrumpfungen bzw. Verformungen (insbesondere an der Stirnseite von Teakholzmöbel), die sich Gewöhnlicherweise mit der Verwendung von Teakholzmöbel als tropische Holzart ergeben, insbesondere bei Massivholz. 5.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung und Verwendung der Ware, oder für den Fall, dass die Ware, insbesondere Teakholz- Möbel über das maximale nach Ö-NORM EN 581 vorgeschriebene Ausmaß beansprucht oder belastet werden. Unsachgemäß ist die Verwendung insbesondere, wenn Stühle der Warenklasse "Deluxe" bzw. "Exklusive" mit einem Gesamtgewicht von über 130 kg, oder sonstige Stühle mit einem Gesamtgewicht von über 100 Kilogramm belastet werden. 5.5 Der Verkäufer leistet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, es sei denn, er garantiert dem Käufer ausdrücklich und schriftlich, bestimmte von ihm bezeichnete Mängel an Teakholz-Möbeln besonderer Güte (Qualität "Deluxe" sowie "Exklusiv") innerhalb bestimmter Fristen nach Übergabe zu beheben. 5.6. Der Käufer hat darüber hinaus keinen Gewährleistungsanspruch, wenn der von ihm beigestellte Stoff oder die von ihm erteilte Anweisung ungeeignet war. Über die sachgemäße Verwendung von "Teak Care" wurde der Käufer entsprechend den Anweisungen auf der Homepage ( www.fantasteak.at ) ausdrücklich hingewiesen und beraten. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere andere Holzschutzmittel bzw. Teaköl als "Teak Care" für die Teakholzmöbel ungeeignet sind und der Verkäufer keinerlei Haftung übernimmt, sofern der Käufer die Teakholzmöbel anders als mit "Teak Care" behandelt. 5.7. Der Käufer hat die gelieferten Waren sofort nach Ablieferung mit der gemäß § 377 f HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch Schadenersatzansprüche – auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken; falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen 8 Tagen ab Ablieferung schriftlich detailliert gerügt werden. Hat der Käufer allfällige Mängel rechtzeitig gerügt, so hat er nur Anspruch auf Nachbesserung bzw. Austausch innerhalb angemessener Frist, nicht aber auf Preisminderung oder Wandlung; durch unbefugte Eingriffe an den Verkaufgegenständen erlischt jedenfalls der Gewährleistungsanspruch. Die Geltung von § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, so findet Punkt 5.4. keine Anwendung. 5.8. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für Mängel an im Rahmen eines Abverkaufes verkauften Waren, insbesondere für Mängel an als "Restposten", "Restbestände", "Ausstellungsstücke", "Auslaufmodelle" oder auf ähnliche Weise bezeichneten Waren sowie an solchen Waren, die beim Transport (teilweise) beschädigt wurden, keine Gewährleistung besteht (§ 928 ABGB). Der Käufer wurde ausdrücklich auf mit solchen Waren verbundene Mängel, insbesondere auf eine verkürzte Verwendungsdauer, geringere Belastbarkeit bzw. Standfestigkeit oder mangelnde Eignung der auf diese Weise gekennzeichneten Waren hingewiesen. 6. Schadenersatz 6.1. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind auf die Fälle des Vorsatzes bzw. krass-grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ist der Käufer Verbraucher, so ist die Haftung des Verkäufers für Sachschäden auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Vertragliche Schutzwirkungen zugunsten Dritter sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. 6.2. Die Preisgefahr geht mit Übergabe die Kaufgegenstandes an den Käufer oder dessen Bevollmächtigen auf den Käufer über; bei Versand auf Kosten des Käufers mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an die Transportperson, bei Versandverzögerung durch vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände und bei vereinbarter Selbstabholung durch den Käufer mit der Meldung der Versandbereitschaft des Kaufgegenstandes. 6.3. Das Transportrisiko trifft stets den Käufer, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Transportschäden hat der Käufer direkt gegenüber dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer) geltend zu machen, insbesondere wenn er eine besondere Versandart in Auftrag gab (DHL, Bahn-Express etc). Versichert wird das Transportrisiko nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung und nur zu Lasten des Käufers. 7. Rücksendungen 7.1. Der Käufer ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers und zu den von diesem im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen; ist der Käufer Verbraucher, so trägt ausnahmsweise der Verkäufer Gefahr und Kosten der Rückübersendung. 8. Versand 8.1. Sämtliche im Zusammenhang mit der Anlieferung anfallenden Kosten sind allein vom Käufer zu tragen. Soweit eine Vorschreibung derartiger Kosten an den Verkäufer erfolgt, werden diese an den Käufer weiterverrechnet. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Sonderbestellungen kann eine Anzahlung verlangt werden. 9. Sonstiges 9.1. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossene Verträge nicht. In diesem Fall gelten den unwirksamen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmungen als vereinbart. 9.2. Alle Vereinbarungen mit dem Käufer unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
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AGB Mutina HandelsGmbH / FantasTeak Anschrift (Firmensitz): Mutina HandelsGmbH., Rosengasse 8,1010 Wien ATU: 14311608, FN: 88561m |
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